Allgemeine Geschäftsbedingungen der “herzmomente Fotografie”

I. Geltung

1. Die Angebote, Leistungen, Lieferungen und Aufträge der „herzmomente Fotografie“, Katharina Ulrich (nachfolgend: Fotografin) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Fotograf mit seinen Kunden schließt. 

2. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie gelten nur, wenn die Fotografin diese schriftlich bestätigt.

3. Fotografien im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle von der Fotografin hergestellten Bildaufnahmen, gleich in welcher Schaffensstufe, in welcher technischen Form und in welchem Medium sie vorliegen, insbesondere Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf Speichermedien.

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte/Schutzrechte Dritter

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu. Der Kunde anerkennt, dass es sich bei den Fotografien der Fotografin um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. 

2. Der Kunde erhält mit Überlassung der Fotografien ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Verwendung. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung sowie die Übertragung der Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin und ist grundsätzlich gesondert honorarpflichtig.

3. Veränderungen und Bearbeitungen des Bildmaterials sind dem Kunden nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit der Fotografin vereinbart wurde.

4. Hat die Fotografin der Verbreitung der Fotografien insbesondere in Printmedien oder Onlinemedien zugestimmt, ist der Kunde verpflichtet, die Fotografin als Urheberin der jeweiligen Fotografien deutlich und mit eindeutiger Zuordnung zu bezeichnen.

5. Bei Aufnahmen von Personen oder Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die für die Fertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der betroffenen Personen und Rechteinhaber einzuholen. Der Kunde hält die Fotografin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und trägt dafür Sorge, dass Personen, die mit einer Abbildung auf Fotografien nicht einverstanden sind, auf Gruppenbildern etc. nicht anwesend bzw. im Fotobereich sind.

III. Leistungserbringung

1. Der Kunde trägt die Gewähr dafür, dass die Fotografin alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig erhält und an dem vom Kunden gewählten Ort zur vereinbarten Zeit fotografiert werden darf. 

2. Nach Vorsortierung stellt die Fotografin dem Kunden eine passwortgeschützte Onlinegalerie für 14 Tage zur Verfügung, in der sich der Kunde die Fotografien zur Bearbeitung auswählen kann. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Bilder von der Fotografin vollständig bearbeitet. 

3. Sofern nicht eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, wird die Fotografin ihre Lieferungen und Leistungen innerhalb einer Frist von drei Wochen, bei Hochzeitsreportagen innerhalb von sechs Wochen erbringen. 

4. Sollte die Fotografin einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die eine Woche nicht unterschreiten darf. 

5. Die Übermittlung von Bildern, Dateien erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. 

IV. Vergütung

1. Für die Herstellung der Fotografien wird als Honorar ein Stundensatz oder ein vereinbarter Pauschalbetrag berechnet. Die Kosten für die Bilder sowie anfallende Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Materialkosten etc. werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 

2. Ein Kostenvoranschlag der Fotografin ist unverbindlich. Sind während der Produktion Kostenerhöhungen zu erwarten, werden diese von der Fotografin angezeigt. 

3. Wird die für den Auftrag vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. im Falle eines vereinbarten Pauschalhonorars um einen angemessenen Betrag, mindestens um 10 % des vereinbarten Honorars, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist nach Vertragsabschluss binnen 10 Tagen folgende Anzahlung zu leisten:

a) Shootings: 30 % der vereinbarten Vergütung

b) Reportagen: 50 % der vereinbarten Vergütung

Erst mit Eingang des Anzahlungsbetrages bei der Fotografin gilt der im Vertrag festgelegte Termin als verbindlich gebucht. 

5. Das Resthonorar ist nach Rechnungstellung binnen 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung behält sich die Fotografin das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Die Fotografin ist berechtigt die Lieferung der Lichtbilder bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung zurückzubehalten. 

6. Der Kunde darf eigene Ansprüche nur aufrechnen oder von ihm geschuldete Leistungen zurückbehalten, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in demselben Rechtsverhältnis begründet worden sind. 

 

V. Stornierung/Ausfallhonorar

1. Storniert der Kunde nach Vertragsschluss den Auftrag aus anderen Gründen als höherer Gewalt, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar wie folgt zu:

  1. Shootings

Bei einer Stornierung eines Shootings

    • bis zu drei Tagen vor dem Termin wird kein Honorar fällig; eine geleistete Anzahlung wird dem Kunden zurückerstattet;

    • ab zwei Tagen vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe der fälligen bzw. bereits geleisteten Anzahlung berechnet.

  1. Reportagen

Bei Stornierung einer Reportage

    • von Vertragsschluss bis drei Monate vor der Veranstaltung wird ein Honorar in Höhe von 50 % der fälligen bzw. geleisteten Anzahlung berechnet;

  • von weniger als drei Monate bis zu einem Monat vor der Veranstaltung wird ein Honorar in Höhe der vollen fälligen bzw. geleisteten Anzahlung berechnet;

  • von weniger als einem Monat wird die volle vertragliche Vergütung berechnet.

2. Kann der Auftrag aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, insbesondere ein vereinbartes Shooting oder eine Reportage nicht stattfinden, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin binnen sechs Monaten nach Beendigung des Ereignisses. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten, es sei denn, sie sind für den Kunden nicht verwendbar. Höhere Gewalt im Sinne dieser Bestimmung sind Ereignisse, die unvorhergesehen, unvermeidbar und außergewöhnlich sind sowie außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, z.B. Krieg, Naturkatastrophen, terroristische Anschläge, Pandemien und Epidemien sowie damit verbundene behördliche Anordnungen. 

VI. Gewährleistung und Haftung

1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Fotografien in ähnlichem Stil erstellt und bearbeitet werden.

2. Die Fotografin übernimmt für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder Gewähr nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials.

3. Für Mängel, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des Kunden beruhen, haftet die Fotografin nicht. 

4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

5. Sollte die Fotografin aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise plötzliche Erkrankung, Verkehrsunfall, Verkehrsstörungen zu einem vereinbarten Termin nicht oder verspätet erscheinen, wird keine Haftung für etwaige daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen. 

6. Die Haftung der Fotografin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung der Fotografin wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

VII. Datenschutz

1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine für die Geschäftsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.

2. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder der nicht durchsetzbaren Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 


IX. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich, herzmomente Fotografie, Katharina Niebler, Guttenbergerstr. 4, 85101 Lenting, Tel. 0151 42880290, info@herzmomentefotografie.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung